
Mit dem Inkrafttreten des Globally Harmonised System in der Europäischen Union am 20. Januar 2009, in Form der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, wird das bisherige EU-System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dem GHS-System der Vereinten Nationen angeglichen. Die bisherigen Richtlinien für Stoffe (67/548/EWG) und Zubereitungen (1999/45/EG) werden damit schrittweise ersetzt, wobei die "Zubereitungen" künftig gemäß Globally Harmonised System "Gemische" genannt werden.
Die GHS-Verordnung (bzw. auch CLP-Verordnung; Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) ergänzt die REACH-Verordnung (EG/1907/2006) und führt dort zu Anpassungen.
Mit der Einführung des Globally Harmonised Systems sind auch neue rotumrandete Gefahrenpiktogramme sowie neue Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise verbunden.
Der Verordnungstext kann hier heruntergeladen werden:
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Weitere allgemeine Informationen zu REACH Consulting finden Sie auf den folgenden Websites: www.reach-consulting.de (in Deutsch) und www.reach-consulting.eu (in Englisch)
Das Ziel der Verordnung für die Einführung des Globally Harmonised System ist unter anderem, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Gleichzeitig dient der Vorschlag dem Abbau von Handelshindernissen und verringert im internationalen Geschäftsverkehr den Verwaltungsaufwand der Unternehmen.
Mit der vorliegenden Verordnung werden Unternehmen verpflichtet, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen nach den neuen weltweit einheitlichen Kriterien des Globally Harmonised System auf ihre Gefährlichkeit hin einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Da die Kriterien zur Einstufung von den bisherigen abweichen, kann es insbesondere bei Gemischen unter Umständen zu Verschärfungen kommen.
Der zeitliche Rahmen der Umsetzung sieht folgendermaßen aus:
Die Umsetzung der GHS-Verordnung kann für die Unternehmen der chemischen Industrie wie auch für ihre weiterverarbeitenden Kunden und den Handel eine wesentliche zusätzliche Arbeitsbelastung bedeuten.
Prosacon hat sich auf die Beratung und Umsetzung von REACH und GHS spezialisiert und bietet der Industrie ihre Unterstützung an. >>weiter
GHS-Verordnung in Kraft |
Die GHS-Verordnung ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und muss schrittweise bis zum 1. Juni 2015 umgesetzt werden. |
Die GHS-Verordnung hat Auswirkungen auf REACH und mehrere andere Richtlinien. |